Wissenswertes - Grundsätze und Leitlinien
Bürgerinitiative und Plattform für soziale Dienstleistungen
Satzungsgemäß ist der Zweck des Vereins die Förderung des gesundheitlichen und sozialen Wohlbefindens der Bevölkerung. Dies geschieht insbesondere durch:
- den Betrieb eines Nachbarschaftsheims und weiterer sozialer Einrichtungen
- stadtteilbezogene sozial-kulturelle Arbeit mit Angeboten für alle Altersstufen
- Aktivitäten um verschiedene Bevölkerungsgruppen zueinander zu führen, mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis und die soziale Verantwortung füreinander zu fördern
- das Angebot an alle Personengruppen, durch freie Mitarbeit soziale und kulturelle Interessen zu verwirklichen
- pflegerische und gesundheitsfördernde Dienstleitungen
- Beschäftigung von Mitarbeitern zur Führung von Vereinsbetreuungen und zur Betreuung hilfsbedürftiger Personen
- sowie die planmäßige Unterstützung und Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer.
Das Nachbarschaftsheim Schöneberg e. V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Das Nachbarschaftsheim Schöneberg e. V. arbeitet überparteilich und überkonfessionell.
Das Nachbarschaftsheim Schöneberg e. V. sieht sich in der Tradition der weltweiten Bewegung der „settlements“ und „neighbourhood-centers“ und der Verknüpfung von sozialer und kultureller Arbeit mit dem Ziel der Befähigung zur Selbsthilfe und Selbstorganisation.
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Selbstverpflichtung des Nachbarschaftsheims Schöneberg
Das Nachbarschaftsheim Schöneberg als Mitgliedsorganisation des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Landesverband Berlin e.V. setzt als selbstverständlichen Bestandteil der Vereinsführung durch Vorstand und Geschäftsführung, die vom Dachverband empfohlenen Verhaltensregeln zum Nonprofit Governance Codex um, siehe unten: Empfehlungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.
Ebenso ist es für Vorstand und Geschäftsführung auch selbstverständlich, dass gemeinnützigkeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden, nicht nur, weil sie gesetzlich verpflichtend für uns sind, sondern vor allem, weil diese Form der Erbringung von professioneller Dienstleistung im Zusammenwirken mit bürgerschaftlichem Engagement als wertvolle Form unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens angesehen werden, die durch keinerlei Missbrauch gefährdet werden darf.
Empfehlungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin
Der PARITÄTISCHE empfiehlt seinen Mitgliedern die Einhaltung eines Nonprofit Governance Codex: Eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der gemeinnützigen Verwendung der Überschüsse eines sozialen Unternehmens kommt den internen satzungsgemäßen Gremien zu, also Vorstand, Mitgliederversammlung, Beiräten, Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen. Im Falle der Treberhilfe haben diese Kontrollen offenbar versagt.
Nach Auffassung des PARITÄTISCHEN kommt es darauf an, dass die internen Kontrollorgane von Vereinen und gemeinnützigen GmbHs ihre Aufgaben konsequent und kompetent wahrnehmen – eine besondere Herausforderung für die Ehrenamtlichen, die diese Gremien bilden.
Der Verband hat deshalb vor zwei Jahren eine Empfehlung an seine Mitglieder herausgegeben, sich an einem Nonprofit Governance Codex zu orientieren, der folgende Punkte formuliert:
1. Trennung von Geschäftsführung und Kontrolle, keine personelle Überschneidung dieser Gremien,
2. ausgewogene Machtverteilung zwischen mindestens zwei Organen, abgesichert durch Berichtspflichten und Zustimmungsvorbehalte,
3. kompetente Besetzung der Gremien und Geschäftsführung, abhängig von Organisationsgröße und Tätigkeitsfeldern,
4. bei größeren Organisationen ausdrückliche Zuordnung der strategischen Planung zu einem Gremium,
5. operatives und strategisches Steuerungssystem, das wirtschaftliche und auf das Tätigkeitsfeld bezogene Aspekte berücksichtigt,
6. Transparenz bezüglich interner Verfassung und Gremienbesetzung, Vermeidung von Ämterhäufung, kein unmittelbarer Wechsel von der Geschäftsführung in eine Aufsichtsfunktion, Aufdeckung und Kompensation von Interessengegensätzen, Ausschluss von In-Sich-Geschäften
7. aktive Informationspolitik gegenüber Gremienmitgliedern mit vor den Sitzungen verschickten Unterlagen zur Tagesordnung und zeitnahem Versand von Protokollen
8. Minderheitenschutz, insbesondere einfache Möglichkeit zur Einberufung übergeordneter Gremien
9. offensive Informationspolitik gegenüber Gremien und Öffentlichkeit, unter anderem zeitnahe Publikation des Jahresabschlusses einschließlich Geschäftsbericht und Erläuterung von Mittelherkunft und –verwendung
10. Auswahl, Beauftragung und Diskussion mit dem Wirtschaftsprüfer durch ein nicht geschäftsführendes Gremium
11. Sicherung der ideellen Prägung der Organisation
Aktuelles
- 15.09.23 Für ein soziales Berlin: "Wichtiger, als Du denkst!"
Anlässlich des Berliner Haushaltsentwurfs 2024/25 hat der Paritätische Landesverband Berlin gemeinsam mit vielen gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, Netzwerken eine Social-Media-Kampagne…
- 15.09.23 Freiwilliges Engagement in Berlin stärken
Das Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. ist Mitunterzeichner eines Positionspapiers, das zur Stärkung des freiwilligen Engagements in Berlin konkrete Handlungsempfehlungen an die Berliner Politik…
- 11.08.23 Staatssekretär Aziz Bozkurt zu Besuch im Nachbarschaftsheim
Um das Nachbarschaftsheim Schöneberg kennenzulernen und sich einen persönlichen Eindruck über das breite Angebot unseres Trägers zu machen, haben uns am 8. August 2023 Aziz Bozkurt, Staatssekretär…