Zur Orientierung für Menschen mit Behinderungen

09.07.2023 / Menschen in Schöneberg

Stadtentwicklung minus Baustellenentwicklung

Von Ottmar Fischer. Auch die Bezirksverordneten gelangen deswegen in die parlamentarische Verantwortung, weil die Parteien ihnen bei der Kandidatenkür zugetraut haben, die anstehenden Probleme auf der Grundlage von Beschlüssen anzugehen, und das Wahlvolk diese Einschätzung bestätigt hat. Somit gehören Wahlen zu den unantastbaren Heiligtümern demokratischer Gesellschaften.
Dauerbaustelle Gersdorfstraße nach Wasserschaden. Foto: Reinhard Frede

Und nach der Berliner Chaos-Wahl von 2021 musste daher die Frage nach dem Umfang der Wahlwiederholung mit Sorgfalt beantwortet werden. Bertram von Boxberg (Grüne) musste nun ausgerechnet am Tag der BVV-Sitzung Bitteres zur Kenntnis nehmen. Denn in der schriftlich ihm nun nachgereichten und auf 57 Seiten ausgeführten Begründung hat das Bundesverfassungsgericht den Schlusspunkt unter die bereits im Januar erfolgte Ablehnung des von ihm und weiteren über 40 Berliner Parlamentariern eingereichten Eilantrags gesetzt.

Nach Auffassung des höchsten Gerichts ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur vollständigen Wahlwiederholung auf diesem Wege nicht in Frage zu stellen, Denn Wahlprüfungsentscheidungen zu Landes- und Kommunalwahlen seien vom Landesverfassungsgericht zu treffen. Die von den Beschwerdeführern vorgetragene Rechtsauffassung, wonach Wahlwiederholungen nur in solchen Wahlkreisen durchzuführen seien, in denen tatsächliche Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und deren Umfang zugleich mandatsrelevant waren, konnte sich also auch auf diesem Wege nicht durchsetzen. Entsprechend schlecht war die Stimmung am Rednerpult, als von Boxberg sich mit einem Antrag seines Lieblingsgegners AfD auseinandersetzte, der Verbesserungsbedarf bei der Korruptionsprävention anvisierte. Ganz ungewohnt kam in seine Argumentationslinie keinerlei Schwung, begonnene Sätze wurden schnellstmöglich zum Punkt gebracht und die sonst gern eingesetzte Ornamentik fehlte komplett. Die Enttäuschung über die vergebliche Liebesmüh bei der juristischen Verfolgung dieser demokratietheoretischen Herzenssache war deutlich zu spüren.

Dagegen präsentierte sich die nach der Wiederholungswahl neu ins Amt gekommene Stadträtin Eva Majewski (CDU) in zurückhaltender Freude, als sie nun erstmals den Verordneten Rede und Antwort stehen musste. Wie schon beim etwas stolprigen Nachsprechen der Eidesformel zur Amtseinführung als Stadträtin für Stadtenetwicklung und Gebäudemanagement in der letzten Sitzung, war ihr auch jetzt  wieder anzumerken, dass ihr durchaus bewusst zu sein scheint, dass sie ihr Amt einer Wiederholungswahl zu verdanken hat, die das Landesverfassungsgericht angeordnet hatte, obwohl im Wahlbezirk Tempelhof-Schöneberg keine Wahlfehler verzeichnet wurden  und weil in der Folge die SPD  einen ihrer beiden Stadtratsposten an die CDU abgeben musste. So verlas sie noch etwas holprig die von ihren Mitarbeitern erarbeitete Antwort auf die Anfrage, warum der seit Wochen defekte linke Fahrstuhl der Doppelanlage im Schöneberger Rathaus noch immer nicht funktioniere, mit der Auskunft, „weil die komplette Steuereinheit ersetzt werden muss“. Fachlich kann sie sich immerhin auf ihre bislang ausgeübte Tätigkeit im Ministerium für Entwicklungshilfe stützen, in dessen Auftrag sie zuletzt am Konsulat im Nordirak mit der Umsetzung von stadtentwicklungspolitischen Fördermaßnahmen befasst war. Am Berliner Tag der Städtebauförderung war sie bereits bei der Eröffnung des „Geschichtsgeflüsters Tempelhof“ anzutrffen, von wo aus es per Fahrrad weiter zur Umgestaltung der Lichtenrader Bahnhofsstraße weiterging. Und folgerichtig machte sie in ihrer ersten Pressemitteilung anschließend bekannt, dass sie sich so schnell wie möglich in die erfreuliche Fülle der im Bezirk bereits angelaufenen Entwicklungsvorhaben einzuarbeiten gedenke.

Sand im Getriebe

Die meisten Projekte des Bezirks betreffen aber Verkehrsfragen. Und dafür liegt die Zuständigkeit bei Saskia Ellenbeck (Grüne). Auch sie kam in der Nachwirkung eines politischen Kräftemessens ins Amt. Denn ihrer Vorgängerin war im Verlauf ihrer Amtsführung das Vertrauen sowohl von der grünen Basis als auch vom bisherigen Bündnispartner SPD entzogen worden, sodass nach der Wahl 2021 ein personeller Neuanfang unausweichlich wurde. Als neue Stadträtin für Straßen und Grünflächen hat sie freilich auch deswegen einen schweren Stand, weil die Konfliktlinien mit unveränderter Härte wirksam sind. Auch hält sie ihre Antworten auf die Anfragen der Bezirksverordneten gern kurz und knapp und pflegt einen eher burschikosen Stil in ihrer Kommunikation, sodass beim politischen Gegner der Appetit auf mehr Unterredung angereizt wird. In der Mai-Sitzung war nun erstmals auch Zorn über die Ungerechtigkeiten des politischen Geschäfts zu spüren, als ihr mangelnde Initiative bei der Erforschung von außerhalb ihrer Zuständigkeit liegenden Hintergründen vorgehalten wurde.

Bei der Großen Anfrage der bürokratieskeptischen FDP zum Grund für die Tatenlosigkeit auf der Straßenbaustelle in der Gersdorfstraße Ecke Blumenweg hatte sie auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung verwiesen, die ihrerseits wegen Unzuständigkeit des Bezirks eine Auskunft verweigert hatte. So musste sie sich in ihrer Antwort auf die Aussage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) beschränken, was allerdings für die Sachaufklärung auch völlig ausreichend war. Sie ergab nämlich, dass im besagten Kreuzungsbereich die „Versackung eines zur Schmutzwasserentsorgung genutzten Kanalschachts“ festgestellt wurde. Die Untersuchung der Schadstelle durch die BWB habe ergeben, dass ein Riss auf der Kanalsohle mitsamt „undichtem Mauerwerk und eintretendem Erdreich“ vorhanden sei. Als Ursache wurde eine nicht bruchsichere Grauguss-Rohrleitung aus dem Jahre 1959 erkannt, was zu Unterspülungen und zum Entstehen von Hohlräumen geführt habe, weswegen nun die Standsicherheit des gesamten Schachts gefährdet sei. Daher müsse nun nicht nur der Schacht erneuert, sondern auf einer Länge von 40m auch eine neue Rohrleitung aus bruchsicherem Material gelegt werden.

Der Unmut im bürokratieskeptischen Teil der BVV wurde dann an jener Stelle der Ausführungen besonders groß, an der die Verzögerungen bei der Schadensbeseitigung zur Sprache kamen. Danach erfolgte vier Wochen nach der Schadensfeststellung am 2.8.2022 (!) die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen durch die beauftragte Baufirma, was jedoch abgelehnt wurde und auch durch einen umfangreichen Schriftverkehr seither nicht zu ändern war. Die zuständige Senatsverwaltung verlangt einerseits, dass die Arbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden, und andererseits, dass zuvor die Arbeiten der DB im Bereich Attilastraße (Brücke) vorher abgeschlossen sind. Da unter diesen Bedingungen voraussichtlich erst zum einjährigen Jubiläum der Schadensentdeckung mit einer auch von Taten erfüllten Baustelle zu rechnen ist,kann mit ihrem Ende nach Wiederherstellung auch der Fahrbahndecke erst im Spätherbst gerechnet werden. Möglicherweise kann aber die Stimmung unter den Kritikern dieser Verfahrensweise durch die zitierte Antwort der BWB zur Unterfrage 7 etwas aufgehellt werden: „Warum wurden die Sandhügel abtransportiert, aus denen inzwischen Gräser und Sträucher herausgewachsen waren?“ Antwort: „Da zunächst kein Baubeginn in Aussicht stand, wurde die Baustelle inklusive des entstandenen Aushubs zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beräumt.“

Veranstaltungen


Alle Veranstaltungen