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01.05.2023 / Menschen in Schöneberg

Nach der Wahlfehlerbereinigung nun die Schulreinigung

Von Ottmar Fischer. Die erste Sitzung der BVV nach der Wiederholungswahl fand in durchaus elektrisch knisternder Stimmung statt. Denn wenn auch auf Landesebene das rot-grün-rote Bündnis nun nicht fortgesetzt wird, im Bezirk ist dafür offenbar ein neues zustande gekommen.
Wiedergewählter BVV-Vorstand: Martina Zander-Rade (B90), Stefan Böltes (SPD), Petra Dittmeyer (CDU). Foto: J. Sudbrak

Schon im Vorfeld gab es aus den beteiligten Parteien Signale, die nach der Wiederholungswahl nicht mehr mehrheitsfähige grün-rote Zählgemeinschaft um die Stimmen der Linken zu erweitern. Dadurch könnte am Ende der jetzige Bürgermeister Oltmann (Grüne) im Amt bleiben und Kandidat Steuckardt (CDU) hätte das Nachsehen. Und das trotz der auf 19 Sitze angewachsenen Fraktionsstärke der CDU (Grüne 14, SPD 12, Linke 5, AfD 3, FDP 2). Nun kommt die Verweigerungshaltung der Konkurrenz zwar nicht so ganz überraschend, denn der Kreisverband TS der SPD hatte sich als einer von dreien auch gegen die laufenden Koalitionsgespräche mit der CDU auf Landesebene ausgesprochen.

Die Enttäuschung über die Zurückweisung des Wahlsiegers im Bezirk war aufseiten der CDU dennoch deutlich zu spüren. So nutzte Im Verlauf der Sitzung der amtierende Bürgerdienste-Stadtrat Steuckardt einen Antrag aus dem gegnerischen Lager zur Einrichtung von Außenstellen des Standesamts zu umfangreichen Erläuterungen von gesetzlichen Vorgaben und Rahmenvorschriften auf eine Weise, die von den Befürwortern als provozierender Begründungsversuch für eine beabsichtigte Ablehnung aufgefasst wurde. Die mit sichtbaren Anzeichen einer unterdrückter Wut vorgetragenen Argumente lösten beim Gegenüber zunächst Erstaunen aus, bevor der fortgesetzt kalte Dozententonfall, insbesondere bei den zugespitzt vorgetragenen Antworten auf weitere Fragen, dann auch höhnische Heiterkeit auslöste. Der Antrag wurde dadurch quasi im Trotz gegen das Amt beschlossen.

Die gleiche Gereiztheit war bereits zu Beginn der Sitzung deutlich geworden, als die CDU einen Dringlichkeitsantrag zur Abwahl des amtierenden BVV-Vorstehers eingebracht hatte. In scharfen Worten griffen mehrere Redner der CDU das Vorgehen der neuen Koalitionäre an, in einem eigenen Antrag das bestehende Präsidium ohne Rücksprache mit der CDU zur Abstimmung zu stellen. In guter parlamentarischer Tradition stehe der Vorsitz der stärksten Fraktion zu, was unter gleich welchen Mehrheitsverhältnissen zu beachten sei. Die Frage des richtigen Umgangs der Mehrheit mit der Minderheit sei berührt. Hier habe sich eine Mehrheit unerachtet aller Gepflogenheiten rücksichtslos bedient, die politische Kultur des Hauses sei massiv beschädigt, das gezeigte Verhalten sei „unanständig“. Demgegenüber führte die Fraktionsvorsitzende Höppner der SPD für die Gegenseite ins Feld, dass der Vorstand der BVV aus vier Mitgliedern bestehe, die zwar nach dem Verhältniswahlrecht zu bestimmen seien, doch in der Besetzung der einzelnen Posten sei die BVV frei. Nach namentlichen Abstimmungen zunächst über den einen, dann über den anderen Antrag, wurde das alte Präsidium schließlich auch das neue.

Die Sünden im Fegefeuer
Mit sichtbar erfrischtem Schwung führte Vorsteher Böltes (SPD) die Versammlung nun vorwärts zur Behandlung der Großen Anfrage der Grünen zum Standard der Schulreinigung. Die langjährige Bürgermeisterin und jetzige Stadträtin Schöttler (SPD), die aufgrund ihrer langen Verantwortlichkeit auch für das Personal die Wirkung der verwickelten Zuständigkeiten bestens kennt, wies in ihrer Beantwortung zunächst darauf hin, dass in der Frage der Durchführung, Kontrolle und Mängelbeseitigung der Schulreinigung gleich drei Verantwortlichkeiten zusammenwirken. Danach definiert das Schulamt den Bedarf, stellt die Mängel fest und kontaktiert die beauftragten Reinigungsfirmen zur Mängelbeseitigung. Das bezirkliche Gebäudemanagement besorgt die Vertragsabschlüsse und sanktioniert bei nicht behobenen Mängeln. Und die Schulen selbst beschaffen die Verbrauchsmaterialien. Nach-lässige Arbeit kann also an vielen Stellen auftreten.

Wie Stadträtin Schöttler in gewohnter Gründlichkeit darlegte, reichen die Mängel von der Mülleimer-Ausleerung über Nebentätigkeiten wie dem Ausschalten von Beleuchtungskörpern bis zur Reinigung von Böden, Ablagen und Tischen. Die vorgelegte Statistik weist zudem auf eine Häufigkeit der angezeigten Mängel an den Grundschulen hin, wohingegen die Sekundarschulen etwas besser dastehen und die Gymnasien sogar gar keine unterlassene Mängelbeseitigung aufweisen. Das deutet zwar einerseits auf ein besser entwickeltes Verantwortungsbewusstsein der Schüler in den weiterführenden Schulen hin, doch wies die Stadträtin zugleich darauf hin, dass womöglich auch der im Lauf der Zeit bereits unansehnlich gewordene Zustand mancher Einrichtung  sowohl den Arbeitseifer der beauftragten Firmen, als auch das Verhalten der Schülerschaft beeinflussen könnte. Das gelte besonders für die Toiletten, deren Zustand seit Jahren in der öffentlichen Kritik steht.

Grundsätzlich bestünden klar definierte Kontroll- und Meldewege. Den Gründen für aufgetretene Mängel könne aber nur nachgegangen werden, wenn die jeweiligen Hausmeister ihren Aufgaben vorschriftsgemäß nachgingen. Zudem sei hier die Aufgabenteilung zu beachten. Für die Beschaffung der Verbrauchsmittel Seife, Handtuch- und Toilettenpapier seien die Schulen laut Schulgesetz selbst verantwortlich. Den Schulen obliege daher auch die Überprüfung der Bestände und die Überwachung der Lieferungen aus abgeschlossenen Lieferverträgen. Die Bestückung der Spender falle in den Aufgabenbereich der Hausmeister. Auch das Nutzungsverhalten der Schülerschaft spiele eine Rolle: „Schultoiletten werden leider immer wieder mutwillig beschädigt und verschmutzt, insbesondere Verbrauchsmaterialien werden häufig nicht sachgemäß verwendet. Vor diesem Hintergrund müssen Schultoiletten durch die Schulen immer wieder wegen unsachgemäßer Nutzung auch gesperrt werden.“

Zur Auffindung der Fehlerquellen bei der Beseitigung von Mängeln sei vor allem der konkrete Hinweis wichtig. Allgemeine Klagen führten dagegen nur zur Verdächtigung Unschuldiger. Beklagenswert sei daher, dass „das etablierte Mängelmeldeverfahren über die Schulhausmeister_innen nicht immer eingehalten wird und auch die Dokumentation der Mängel trotz regelmäßiger Hinweise an vielen Standorten leider nicht kontinuierlich und nicht immer vertragsgerecht erfolgt.“ Vielleicht fällt ja dem nächsten Schulstadtrat etwas dazu ein, wie die Disziplin bei der Mängelerfassung und der Fehlerbeseitigung entlang der Bearbeitungskette verbessert werden kann. In der nächsten BVV-Sitzung steht die Neuwahl des Bezirksamts an, und da die CDU aufgrund ihres Wahlerfolgs nunmehr drei von den sechs Posten besetzen kann und die SPD aufgrund ihrer Wahlniederlage einen ihrer beiden Posten abgeben muss, steht womöglich gerade bei dem von ihr bislang besetzten Schulstadtrat eine Neubesetzung bevor. Schließlich besteht das Bezirksamt nicht nur aus dem Bürgermeisteramt.

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