Inhalt
Wer wir sind
Das Nachbarschaftsheim Schöneberg, mitten im Südwesten Berlins verankert, wurde im Jahr 1949 als gemeinnütziger Verein von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Mit über 80 Einrichtungen und Projekten bietet der Verein eine große Vielfalt an Angeboten für die Nachbarschaft. Sie laden ein zu Austausch und Mitgestaltung, Entwicklung der eigenen Talente sowie zur Entspannung. Kitas, Ganztagsbetreuungen, Jugendfreizeit- und Pflegeeinrichtungen runden das Spektrum ab. Menschen zur Selbsthilfe zu ermuntern, Demokratie zu fördern und durch Bildung, Erziehung und Beteiligung ein friedliches und lebenswertes Zusammenleben in der Nachbarschaft zu unterstützen, sind unsere Ziele. Unsere 1100 Mitarbeitenden und 1600 Ehrenamtlichen begleiten dies durch professionelle und fachlich qualifizierte Dienstleistungen für die Menschen im Stadtteil.
Lernen Sie uns kennen!
In unserem kleinen Film zeigen wir Impressionen aus unseren Einrichtungen und Projekten. Ergänzt durch Fakten und Wissenswertes erhalten Sie einen lebendigen Eindruck unserer Arbeit, unserer Mission und des Engagements unserer Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen.
Unsere Prinzipien
Als Nachbarschaftsheim greifen wir die gesellschaftlichen Bedarfe und Themen auf, stärken die Nachbarschaft und jede Einzelperson. Wir entwickeln mit den Menschen die im Stadtteil erforderlichen Angebote und sozialen Einrichtungen.
Unsere Arbeit stützt sich auf ein demokratisches Grundverständnis. Die Begegnung mit anderen Menschen, Kulturen und Meinungen zu fördern und den Austausch über unterschiedliche Sichtweisen zu pflegen, fördert das nachbarschaftliche Miteinander und die gesellschaftliche Solidarität.
Wir sind ein Haus für alle. Menschen jeden Alters und Geschlechts, unterschiedlichster Nationalitäten und Herkunft sowie Lebensentwürfe und Lebensformen sind bei uns willkommen. Wir sind eine überkonfessionelle und parteipolitisch unabhängige Organisation.
Unsere Einrichtungen sind sichere Orte. Wir achten die Grenzen aller.
Uns ist es wichtig, unsere Entscheidungswege und unser Handeln nach innen und außen transparent zu kommunizieren. Das sehen wir als wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Rückmeldekultur.
Gut zu wissen
Der Name sorgt immer wieder für Verwunderung. Viele Menschen, die die Geschichte der Nachbarschaftshäuser nicht kennen, stellen sich eine stationäre Einrichtung darunter vor. Mit der Entwicklung der Nachbarschaftsheime sollte ein Heim, ein wohliger Ort zum Zusammenkommen für die Nachbarschaft geschaffen werden.
Nachbarn sollen sich dort treffen und austauschen können, Angeboten nachgehen, sich gegenseitig unterstützen oder gemeinsame Aktivitäten und Angebote wahrnehmen.
Bei den Angeboten und Dienstleistungen, die das Nachbarschaftsheim erbringt, handelt es sich um Leistungen, die das Land Berlin für seine Bürger vorhalten muss oder Leistungen, die gesellschaftlich nötig sind, die sich aber nicht privatwirtschaftlich kostendeckend erbringen lassen. Daher werden die Angebote des Nachbarschaftsheimes überwiegend vom Land Berlin, den Bezirken und anderen öffentlichen Kostenträgern und Zuwendungsgebern finanziert. Auch Spenden tragen dazu bei, die Angebote zu ermöglichen.
Es gibt Einrichtungen, wie die Kindertagesstätten oder die Ganztagsbetreuung an Grundschulen, die Unterkunft für geflüchtete Frauen und Kinder, die Tagespflege und das Hospiz, für die wir Gelder pro belegtem Platz erhalten. In der häuslichen Pflege rechnen wir erbrachte Leistungen mit den Kranken- und Pflegekassen ab. Viele Einrichtungen und Projekte sind durch Zuwendungen finanziert. Diese Gelder müssen jährlich neu beantragt werden, so dass es keine Planungssicherheit gibt. So können die Förderungen bei einer Haushaltssperre im Land Berlin oder den Bezirken kurzfristig versagt werden oder Kürzungen erfolgen, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Wir setzen uns an allen Stellen für eine nachhaltige Finanzierung ein, die ermöglicht, die benötigten Angebote in guter Qualität für die Menschen im Stadtteil aufrecht zu erhalten.
Nachbarschaftsheime und Stadtteilzentren sind am Gemeinwohl orientierte soziale Einrichtungen, die sich in erster Linie auf die Förderung der Gemeinschaft in einem bestimmten Stadtteil oder einer Nachbarschaft konzentrieren. Sie bieten eine Vielzahl von Aktivitäten und Dienstleistungen an, um das soziale, kulturelle und gesundheitliche Wohl der Menschen und den Austausch der Menschen im Stadtteil zu fördern. Dazu gehören unter anderem: Freizeit- und Bildungsangebote, Beratungsangebote, in der Nachbarschaft benötigte soziale Dienstleistungen wie Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung und Pflege. Ein wesentliches Anliegen ist die Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Dabei blicken Nachbarschaftsheime und Stadtteilzentren auf eine jahrzehntelange Tradition zurück. Als freie Träger in der Rechtsform eingetragener Vereine sind sie unabhängige und weltanschaulich neutrale Organisationen, die im Rahmen ihrer Satzung und gemeinnützigen Vereinsziele selbst über ihre Angebote entscheiden.
In Berlin gibt es über 40 Nachbarschaftszentren mit sehr unterschiedlicher Kultur und Ausprägung und zum Teil mit langjähriger Tradition. In vielen Ländern der Welt gehören Nachbarschaftszentren zu den wichtigsten Trägern sozialer Arbeit überhaupt (z.B. USA, England, Kanada, Frankreich, Israel, Niederlande, Finnland, etc.).
Ja, sehr gerne! Durch eine Mitgliedschaft können Sie das Nachbarschaftsheim finanziell unterstützen oder Ihre Ideen und Ihre Tatkraft einbringen.
Sie können die aktive Mitgliedschaft im Verein zu einem Jahresbeitrag von 48 € (Mindestbeitrag) beantragen.
Einmal im Jahr können Sie auf der ordentlichen Mitgliederversammlung aktiv Ihre Interessen vertreten, Verbesserungsvorschläge machen oder sich einfach über die Arbeit des Nachbarschaftsheims informieren. Bei Bedarf finden auch außerordentliche Mitgliederversammlungen statt.
Sie können unsere Projekte jedoch auch als Förderer durch eine regelmäßige Spende unterstützen: mit einem Dauerauftrag, jederzeit kündbar, ohne weitere Verpflichtungen.
Der Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. und die Nachbarschaftsheim Schöneberg Pflegerische Dienste gGmbH sind gemeinnützig. Gemeinnützigkeit bezeichnet einen Nutzen für das Gemeinwohl. Es soll die Allgemeinheit gefördert werden und keine wirtschaftlichen Vorteile für den Verein oder seine Mitglieder erzielt werden. Das heißt, dass der Verein und die gGmbH nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke zum eigenen Nutzen verfolgen. Es soll ein sozialer und nachhaltiger Nutzen für die Menschen im Stadtteil erzielt werden. Finanzielle Mittel müssen deshalb zeitnah für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben werden.
Damit ein Verein gemeinnützig werden kann, muss er bestimmte Gebote beachten. Das sind insbesondere die Gebote der Unmittelbarkeit, Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit. Seine Satzung und seine Geschäftsführung müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Satzung umfasst die selbst auferlegten Regeln des Vereins. Sie beinhaltet den Zweck, den der Verein und die gemeinnützige GmbH jeweils verfolgen und wie der Zweck verwirklicht werden soll.
Die Pflegerischen Dienste des Nachbarschaftsheimes sind in einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft ausgegliedert. Mit ihrem Angebot an pflegerischen Dienstleistungen von vor der Geburt bis nach dem Tod tragen auch die Pflegerischen Dienste maßgeblich dazu bei, den Menschen in der Nachbarschaft auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf begleitend zur Seite zu stehen und sie mit Angeboten zu unterstützen, die ihrem Bedarf entsprechen.
Als ein Nachbarschaftsheim mit jahrzehntelanger Tradition ist Nachhaltigkeit nicht neu für uns. Seit jeher achten wir auf die Menschen und unsere Umwelt in der Nachbarschaft. Neben den ökologischen Aspekten umfassen die 17 Nachhaltigkeitsziele auch Themen wie Armut, hochwertige Bildung, Gesundheit und Wohlergehen sowie eine friedliche und inklusive Gesellschaft - alles Ziele, die wir in unserer täglichen Arbeit verfolgen. Nachhaltigkeit bedeutet für uns auch, nachhaltig zu wirtschaften. Dazu gehört, verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Ebenso aber auch, anstelle kurzfristige Projekte zu betreiben, für eine auskömmliche Regelfinanzierung einzutreten, die die Beständigkeit unserer Angebote garantiert. Wir möchten unseren Mitarbeitenden angemessene und sichere Arbeitsbedingungen bieten, die wir durch entsprechende Regelfinanzierungen absichern können. Dafür setzen wir uns in der Politik ein.
Satzung und Mitgliedsantrag
Geschäftsführung e.V.
Geschäftsführung (bes. Vertreter nach § 30 BGB) im Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.


Ehrenamtlicher Vorstand
Vorsitzender
Jürgen Kipp
Richter, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg a.D.
Stellv. Vorsitzende
Rosa Strobl-Zinner
Rektorin a.D., Sozialarbeiterin, Lehrerin
Schatzmeister
Nicolas Lindau
Steuerberater
weitere Vorstandsmitglieder
Klaus Bolzendahl
Bankbetriebswirt a.D.
Annette Dreher
Richterin am Landgericht Berlin
Pedro Elsbach
Unternehmer, Hausverwaltung
Dr. Ulrich Marenbach
Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Rainer Mohnhaupt
Wissenschaftlicher Angestellter a.D.
Geschäftsführung gGmbH
Geschäftsführung im Nachbarschaftsheim Schöneberg Pflegerische Dienste gGmbH


Gesellschafter gGmbH
Die Gesellschafter der gGmbH sind nicht als Personen Gesellschafter, sondern in der Funktion des engeren Vorstands des NBHS e.V.
Vorsitzender
Jürgen Kipp
Richter, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg a.D.
Stellv. Vorsitzende
Rosa Strobl-Zinner
Rektorin a.D., Sozialarbeiterin, Lehrerin
Schatzmeister
Nicolas Lindau
Steuerberater
Wir arbeiten transparent
Uns ist es wichtig, unsere Entscheidungswege und unser Handeln für Sie transparent zu kommunizieren. Der Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichtet sich, offen zu legen, welche Ziele verfolgt werden, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Unsere Geschichte
Wir werden im Herbst 2024 bereits 75 Jahre alt, unsere Geschichte ist geprägt von gesellschaftspolitischem und sozialhistorischen Wandel. Was in den Nachkriegsjahren in einer kleinen Nähstube in Friedenau begann, entwickelte sich zu einem großen sozialen Träger und Arbeitgeber über die Bezirksgrenzen hinaus. Politische und gesellschaftliche Veränderungen begleiten uns und beeinflussen unsere Arbeit seit unserer Gründung im Jahr 1949. Seitdem ist viel passiert; da waren die Aufbaujahre geprägt vom Wirtschaftswachstum, die 68er Zeit mit großen Auswirkungen auf Pädagogik sowie das Familienbild und die 2000er- Jahre, die große Veränderungen in der Kitalandschaft mit sich brachten. Dies sind nur einige Punkte, viel mehr zur Geschichte unseres Hauses und den sozialkulturellen Entwicklungen in unserer Stadt können Sie hier erfahren.
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