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8.00 bis 16.00 Uhr

8.00 bis 16.00 Uhr
Das sind wir
Die Ambulante Familienpflege wird tätig und versorgt Ihre Kinder (unter 12) und Ihren Haushalt, wenn Sie wegen akuter Erkrankung oder aus anderen medizinischen Gründen sich nicht selbst kümmern können.

Ich brauche Unterstützung
…dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Schreiben Sie gerne eine E-Mail an familienpflege@nbhs.de oder rufen Sie uns an unter Tel 221 828 929.
” Ich bin unendlich dankbar für diese tollen Frauen und ihre Hilfe in einer Zeit, in der ich nicht mehr wusste wie es weiter gehen soll. “
Das bieten wir
Unsere Familienpflegerinnen unterstützen Familien mit Kindern (unter 12 Jahren), den vertrauten Alltagsablauf aufrecht zu erhalten, wenn der Elternteil, der sich vorwiegend um die Kinderbetreuung und den Haushalt kümmert, ausfällt. Das kann
aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, einer Kur, einer akuten Erkrankung sein oder weil die Mutter in der Schwangerschaft und nach der Geburt Ruhe braucht. In enger Absprache mit den Eltern helfen die Familienpflegerinnen bei der Betreuung der Kinder und der alltäglichen Hausarbeit. Unsere Mitarbeiterin kommt zu Ihnen nach Hause, betreut die Kinder und führt den Haushalt weiter. Die Inhalte und Zeiten richten sich nach Ihrem persönlichen Bedarf.
Gut zu wissen
Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe und reichen ihn mit einer Verordnung Ihrer Arztpraxis ein. Am besten senden Sie die Verordnung und den Antrag per Mail, damit er schnell bearbeitet wird. Falls Sie Unterstützung dabei benötigen rufen Sie uns an.
Die Unterstützung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und wird mit Ihnen gemeinsam geplant, hier eine Auswahl der Tätigkeiten:
- Einkäufe für den täglichen Bedarf
- Essen zubereiten
- Pflege der während des Einsatzes anfallenden täglichen Wäsche
- Sauberhalten der Wohnräume (keine Grundreinigung)
- Hilfe bei der Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern
- Betreuung der Kinder unter 12 mit Freizeitgestaltung (Spielplatz etc.)
- Unterstützung bei der Beantragung von Haushaltshilfe/Familienpflege
- Behördengänge, Begleitung zum Arzt
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten
- bei akuter Erkrankung nach §38(2) SGBV
- wenn Sie im Krankenhaus sind oder eine Reha in Anspruch nehmen §38(1)SGBV
- wenn Sie in der Schwangerschaft oder nach der Geburt Hilfe benötigen §24 SGBV
Kostenträger können unter bestimmten Voraussetzungen auch das Jugendamt, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft sein.