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Das sind wir
Wir sind ein multiprofessionelles Team aus den Bereichen Sozialarbeit, Soziologie, Kommunikationswisschenschaft, Verwaltung und Jura. Jedes Jahr fliehen mehrere tausend Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern aus ihrer Heimat nach Deutschland. Sie kommen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Türkei, Benin oder Ukraine, in denen Krieg und Gewalt herrschen und Perspektiven für die Zukunft fehlen. Die Minderjährigen müssen hier ohne ihre Familien leben, eine neue Sprache lernen, sich in unserem Land mit seinen Regelungen und Umgangsformen zurechtfinden. Wie alle jungen Menschen unter 18 Jahren brauchen sie eine rechtliche Vertretung – die nennt sich Vormundschaft. Ein:e Vormund: in wird vom Familiengericht „bestellt“. Wir vom Cura Vormundschaftsverein werden selbst namentlich als Vereinsvormund: innen bestellt und ein Teil von uns begleitet Ehrenamtliche bei der Ausübung der Vormundschaft.
Wir vermitteln Vormundschaften berlinweit!

” Wichtig war und ist, jemanden zu haben, der einem den Rücken stärkt “
Die Aufgaben
Vormund:innen vertreten das Wohl und die Interessen der jungen Menschen und unterstützen sie beim Erwachsenwerden in einem für sie neuen Land. Hierzu wird eng mit Einrichtungen der Jugendhilfe, mit Jugendämtern, Familiengerichten, Schulen, aber auch mit zahlreichen engagierten Menschen und Organisationen der Geflüchtetenhilfe zusammengearbeitet.
Die Aufgaben innerhalb einer Vormundschaft umfassen grob die Bereiche
• Gesundheit
• Wohnen / Unterbringung
• Schule und Ausbildung
• Asyl- und Aufenthalt
• Vermögenssorge (Sozialleistungen, Bankkonto etc.)
Bei jeder Entscheidung soll das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen und die Partizipation des Mündels an Entscheidungen sichergestellt werden.
Vereinsvormundschaft
Als 8 engagierte Vereinsvormundinnen führen wir derzeit 150 Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Seit der Vormundschaftsreform 2023 werden wir als Mitarbeitende namentlich vom Familiengericht bestellt.

Ehrenamtliche Einzelvormundschaft
Die Aufgabenbereiche der ehrenamtlichen Vormundschaft unterscheiden sich nicht von denen der Vereinsvormundschaft (s.o.). Steht eine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung, hat das Familiengericht diese vorrangig vor hauptamtlichen Vormund:innen zu bestellen (nach §1779 BGB). Ein nachträglicher Wechsel zu einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist ebenfalls möglich.
Sie…
… möchten einem jungen geflüchteten Menschen den Rücken stärken?
… haben keine Scheu vor Verantwortung und neuen Herausforderungen?
… sind offen und sensibel für interkulturelle Unterschiede?
… möchten einen jungen Menschen individuell unterstützen und seine Interessen vertreten?
… sind selbst gefestigt und in schwierigen Situationen belastbar?
… sind bereit, Ihre Rolle und Grenzen als Vormund:in zu reflektieren, mit uns in den Austausch zu gehen und bei Hürden nach Wegen und Lösungen zu suchen?
… schrecken nicht vor Kommunikation mit Behörden zurück?
… sind sicher im Umgang mit E-Mail und Messenger (z.B. WhatsApp)?
Als Vormund:in bauen Sie eine Beziehung auf und werden zu einer wichtigen Vertrauensperson. Die Minderjährigen können stark von der engen Beziehung zu ihrer/ihrem Einzelvormund:in profitieren. Die Vertrauensgrundlage kann auch über den 18. Geburtstag hinaus bestehen bleiben und die Jugendlichen nachhaltig dabei unterstützen, ihr Leben hier neu zu gestalten.
Auch für die Ehrenamtlichen bedeutet die Vormundschaft eine wertvolle Bereicherung. Sich auf die große Verantwortung und alle einhergehenden Herausforderungen einzulassen, lohnt sich, denn als Vormund:in können Sie viel im Leben eines jungen Menschen bewirken.
… weil wir davon überzeugt sind, dass die ehrenamtliche Einzelvormundschaft in den meisten Fällen das beste Modell ist, um einem jungen Menschen das Ankommen in Berlin zu erleichtern.
Wir wollen Sie bestmöglich in dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen!
Dafür bieten wir Ihnen
- Vorbereitung auf Ihre Aufgaben in 5 Pflichtschulungen
- eine verlässliche Anlaufstelle bei Problemen und Fragen
- Verweisberatung in fachlichen Fragen
- regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch, in denen die Erlebnisse und Erkenntnisse in der Gruppe ausgetauscht werden können (Jour Fixe, jeden 2. Monat am 15.)
- eine offene Supervisionsgruppe, angeleitet durch eine professionelle Supervisorin
- regelmäßige Veranstaltungen zu Themen rund um die Vormundschaft
- Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen, die uns interessierte Jugendliche für eine ehrenamtliche Vormundschaft mitteilen
- einen regelmäßigen Newsletter mit nützlichen Informationen und Veranstaltungstipps
- über das Familiengericht: Aufwandsentschädigung in Höhe von 425,- Euro jährlich sowie eine Haftpflichtversicherung
Folgende Schritte schließen sich an:
1) Wir verabreden uns zu einem Kennenlerngespräch. Bei diesem Gespräch geht es auch um Ihre Motivation, Vorstellungen und mögliche Grenzen. Wir wollen Sie besser kennenlernen und Sie uns, um zu entscheiden, ob eine Vormundschaft ein passendes Ehrenamt für Sie sein kann.
2) Sie nehmen an unseren 5 Pflichtschulungen teil: Start in die ehrenamtliche Vormundschaft, Vormundschaftsrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Aufenthalts- und Asylrecht und Prävention sexualisierter Gewalt.
3) Wir melden uns bei Ihnen mit einem konkreten Vermittlungsvorschlag. Nach dem Kennenlerntreffen in der Jugendhilfeeinrichtung und einer Kennenlernphase (ca. 2-3 Treffen), entscheiden Sie beide unabhängig voneinander, ob Sie die Vormundschaft eingehen wollen. Auch ein Abbruch des Prozesses und eine erneute Suche sind kein Problem.
4) Wenn sich beide für die Vormundschaft entschieden haben, muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Darum kümmern wir uns.
5) Im Folgenden wird sich die Rechtspfleger:in des Familiengerichts mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren, damit sie:er sich ein eigenes Bild machen kann. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von Anträgen zwischen 4 Wochen und 4 Monaten.
6) Sie erhalten die sogenannte „Bestellungsurkunde" vom Gericht und sind damit offiziell Vormund:in für Ihr Mündel.



Ich möchte mitmachen
… dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir führen ein kurzes Infogespräch!
Schreiben Sie gerne eine E-Mail an vormundschaft@nbhs.de oder rufen Sie uns an unter Tel. (030) 25 77 140-14
Termine des Cura Vormundschaftsvereins
Schulung in Vormundschaftsrecht (per zoom)
Schulung in Jugendhilfe (per zoom)
Erfahrungsaustausch
” „Ihr seid ein ganz zauberhaftes Team, das uns mit viel Charme, guter Laune und hoher Kompetenz die relevanten Themen vermittelt hat.“ “
Gut zu wissen
Die Jugendlichen und Kinder kommen aus ganz unterschiedlichen Ländern, wie z.B. Afghanistan, Syrien, Benin, Guinea, Türkei, Kambodscha oder Ukraine und haben damit auch unterschiedliche Erfahrungen auf dem Weg hierher gemacht. Für uns ist es nicht wichtig, ob sie klassische Asylgründe mitbringen. Wir sind der Meinung, jedes Kind ohne Sorgeberechtigte vor Ort benötigt eine rechtliche Vertretung und hat Unterstützung verdient.
Auch das ist unterschiedlich. Die meisten wohnen in einer Einrichtung der Jugendhilfe, etwa in einem betreuten Einzelwohnen (BEW) oder in einer WG. In den Jugendhilfeeinrichtungen gibt es Bezugsbetreuende für die Jugendlichen, die sie je nach Betreuungsumfang beaufsichtigen und betreuen.
Auch wenn unser Träger Nachbarschaftsheim Schöneberg heißt, haben wir keinen Einfluss auf die Unterbringung der Minderjährigen. Sie wohnen in ganz Berlin verteilt, das bedeutet auch, dass wir Jugendliche aus ganz Berlin vermitteln. Es ist verständlich, dass Sie in Ihrer Freizeit nicht so weit fahren möchten, wir versuchen dies auch zu berücksichtigen. Haben Sie aber bitte Verständnis, dass die Vermittlung dadurch entweder sehr viel länger dauern oder es unter Umständen zu keiner Vormundschaft kommen kann. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie bei einer Stadt wie Berlin generell mit viel Fahrerei rechnen müssen (z.B. kann das zuständige Jugendamt in einem entfernten Bezirk liegen, die Schule oder Ämter ebenso).
Die meisten Jugendlichen, die wir in eine ehrenamtliche Vormundschaft vermitteln, sind zwischen 14 und 17 Jahre alt. Vereinzelt gibt es auch etwas Jüngere.
Es machen sich wesentlich weniger Mädchen auf die Flucht, da dies für sie noch gefährlicher ist als für Jungen. Einige schaffen es z.B. mit Geschwistern oder ihrem Partner, einige wenige auch alleine. Viele Mädchen wünschen sich eine weibliche Vormundin. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass eine Vermittlung von Mädchen eher selten ist.
Bitte seien Sie vorsichtig mit Pauschalisierungen und beachten Sie:
- Jeder Mensch geht anders mit seinen Erlebnissen um (Menschen haben unterschiedliche Resilienzfaktoren und Bewältigungsstrategien).
- Die Traumatisierung kann auch auf dem Fluchtweg und hier in Deutschland passiert sein (durch Rassismuserfahrungen, unsicheren Aufenthalt etc.).
- Es gibt unterschiedliche Traumafolgestörungen (z.B. PTBS, Depression, Substanzmissbrauch, Zwangsstörung).
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Mündel könnte unter einer Traumafolgestörung leiden: Sprechen Sie zunächst besser mit den Betreuenden oder Beratungsstellen darüber. Direktes Ansprechen kann für die Person unter Umständen retraumatisierend wirken. Umgekehrt sollte nicht vergessen werden: Geflüchtete Menschen haben Erfahrungen gemacht, die die meisten von uns nicht teilen: Das Erleben von Flucht, Neuankommen und unsichere Lebensverhältnisse. Wir können nur erahnen, welche Strapazen, Verletzungen und Trauerprozesse sie durchgemacht haben oder noch durchmachen.
Grundsätzlich kann jede (volljährige) Person eine Vormundschaft übernehmen, dazu brauchen Sie keine juristischen Kenntnisse. Da aber zu den Aufgaben z.B. auch die Klärung des Aufenthalts zählt, sollten Sie bereit sein, sich einige Kenntnisse anzueignen. Wir schulen Sie in den wichtigsten Angelegenheiten, beraten Sie bei Fragen oder vermitteln Sie gern an Beratungsstellen, die Ihnen weiterhelfen können. Wichtig ist, dass Sie Geduld und Empathie mitbringen, Respekt für die junge Person, ihre Herkunft und Persönlichkeit. Sie sollten offen und flexibel sein, um sich auf etwas Neues einlassen zu können, Zeit mitbringen und eine gewisse Stabilität und Belastbarkeit aufweisen, um mit schwierigen Situationen umgehen zu können. Seine eigenen Grenzen zu kennen und sich gegebenenfalls abgrenzen zu können, ist ebenfalls wichtig. Sie können nicht alles wissen –wichtig ist es, keine Scheu davor zu haben, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nein. Es ist wichtig sich mit den Jugendlichen abzusprechen, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen (§ 1626 Abs. 2 BGB). Sie handeln im Interesse Ihres Mündels, berücksichtigen Sie bei Entscheidungen deshalb stets das wachsende Verantwortungsbewusstsein und das Bedürfnis nach Selbstständigkeit des jungen Menschen. Manchmal bedeutet es auch, eine Entscheidung auszuhalten, die Ihnen nicht gefällt.
Nur durch die Erfahrungsaustausche oder Schulungen lernen Sie die anderen Ehrenamtlichen kennen. Die Jugendlichen führen aber ein selbständiges Leben und haben genug um die Ohren. Sie brauchen Sie vielmehr als Ansprechperson für rechtliche Fragen. Darüber hinaus kann es sein, dass eine enge Bindung zwischen Vormund:in und Mündel nach einer Zeit entsteht, diese sollte aber nicht vorausgesetzt werden.
Die Situation ist für beide Seiten immer aufregend und neu, Sie und der junge Mensch haben eine solche Situation so wahrscheinlich noch nicht erlebt, es ist oft eine befangene Situation mit vielen Beteiligten (z.B. Betreuer:in, Dolmetscher:in), selten springt dabei ein Funke über. Viel wichtiger ist, dass beide ins Gespräch kommen und Interesse aneinander haben.
Sie haben die Möglichkeit, sich bis zu dreimal zu treffen. Das geschieht am besten in einer unbefangeneren Umgebung und alleine. Wenn Sie beide sich dennoch dagegen entscheiden, ist dies okay. Bitte seien Sie ehrlich und fühlen sich nicht bedrängt, machen Sie dem jungen Menschen aber auch bitte keine falschen Hoffnungen.
Sie gehen mit der Vormundschaft eine große Verantwortung ein, da möchten Sie verständlicherweise auf Nummer sichergehen und es muss gut überlegt sein. Aber bitte bedenken Sie, dass manchmal bestimmte Informationen unklar bleiben. Wenn z.B. ein 10-jähriges Kind auf den Weg geschickt wird, weiß es meistens nicht warum, oder kann sich nur schwer erinnern. Andere Informationen werden Sie mit der Zeit und mit mehr Vertrauen bekommen. Wiederum andere Informationen stehen auch in der Akte, aber aus Datenschutzgründen bekommen Sie diese nur, wenn es wirklich zur Vormundschaft kommt.
Vorgeschrieben ist, dass Sie sich mindestens einmal im Monat mit Ihrem Mündel treffen (§ 1790 Abs. 3 BGB). Grundsätzlich ist der zeitliche Aufwand einer Vormundschaft aber sehr individuell und kann von Ihnen beiden festgelegt werden. Je nach Bedarf kann mal mehr und mal weniger zu tun sein. Wünschenswert wäre es, wenn Sie für den jungen Menschen eine verlässliche Ansprechperson sein könnten. Neben den gemeinsamen Treffen stehen auch bürokratische Tätigkeiten an (z.B. Schriftverkehr mit Behörden, Anträge stellen).
Das ist nicht auszuschließen. Sie können aber für manche Angelegenheiten Absprachen mit den Betreuungspersonen treffen und diese für einzelne Angelegenheiten wie etwa Behördengänge oder auch Arzttermine bevollmächtigen.
Kleinere Geschenke sind kein Problem: zum Beispiel zum Geburtstag eine Kleinigkeit oder mal zum Eis essen einladen. Bitte machen Sie keine großen Geschenke, da dies zu Neid unter den Jugendlichen führen kann und die Erwartung an Sie und an andere Vormundinnen und Vormunde erhöht. Außerdem kann sich das Verhältnis noch stärker in Richtung eines unausgewogenen Machtverhältnisses verschieben, als es ohnehin zwischen Erwachsenen und den jungen Menschen besteht.
Ein sehr verbreiteter Rechtsirrtum ist diese pauschale Behauptung, denn Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB).
Bei Inobhutnahme durch das Jugendamt, was bei den umF meistens der Fall ist, sollte die Aufsichtspflicht von den Mitarbeitenden der Einrichtungen erfüllt werden.
Außerdem: Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen für einen Schaden, den sie anderen zufügen: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder nicht deliktsfähig, d. h. sie können aufgrund eines Schadens, den sie verursacht haben, nicht in Haftung genommen werden. Ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder und Jugendliche bedingt deliktsfähig.
Wenn Sie für das abgelaufene Vormundschaftsjahr eine Erstattung der Aufwandspauschale beim zuständigen Familiengericht einreichen, erhalten Sie vom Familiengericht 425,-€ zurück. Für alle Kosten darüber hinaus müssen Sie leider selber aufkommen.
Das lässt sich manchmal nicht verhindern. Lebensumstände ändern sich oder Sie sind an Ihre persönlichen Grenzen gestoßen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Gerne würden wir zunächst ein Gespräch anbieten. Aber wenn dies nichts ändert, werden wir ggf. für den Jugendlichen nach einer neuen Vormundin oder einem neuen Vormund suchen. Bitte setzen Sie das Gericht in diesem Fall über den Abbruch in Kenntnis und legen Ihre Gründe dar.
In dem Fall ist es möglich, für diesen Zeitraum einen Verhinderungsvormund oder eine Verhinderungsvormundin zu bestellen. Dafür können Sie dem Gericht einen Vorschlag machen (z.B. Lebenspartner:in oder uns als Vormundschaftsverein).
Manchmal kann ein Umzug nicht vorausgesehen werden. Grundsätzlich würden wir uns wünschen, dass Sie während der Vormundschaft in Berlin bleiben, da ein Umzug in eine entfernte Stadt zwangsläufig das Ende der Vormundschaft bedeutet. Wenn es sich nicht ändern lässt, geben Sie bitte rechtzeitig Bescheid: Melden Sie sich bei uns und wir werden nach einer neuen ehrenamtlichen Person suchen. Bitte setzen Sie das Familiengericht über den Abbruch in Kenntnis.
Natürlich können Sie auch verreisen. Wichtig wäre es allerdings, dass Sie dies vorher absprechen: Geben Sie dafür in der Einrichtung Bescheid und bevollmächtigen notfalls die Betreuungspersonen, damit diese im Notfall handeln können.
Wenn ein Asylantrag gestellt wurde, ist es zudem wichtig, dass jemand in Ihrer Abwesenheit Ihre Post kontrolliert, da Sie möglicherweise schnell reagieren müssen.
Wenn Sie dies bereits vor Anfang der Vormundschaft wissen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir unter diesen Umständen eine Vormundschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll halten.
Bitte haben Sie Verständnis:
Der Vermittlungsprozess kann Zeit in Anspruch nehmen. Wir müssen die Jugendlichen kennenlernen um ihre Bedarfe zu ermitteln und wir versuchen, dass die Ehrenamtlichen auch möglichst gut zu den Jugendlichen passen. Wir versuchen, dabei Ihre und die Wünsche und Erwartungen der Jugendlichen so gut es geht zu berücksichtigen.
Aktuell ist es auch so, dass die Jugendlichen aufgrund der Unterbringungsproblematik länger im Clearing und Vor-Clearing bleiben müssen. Viele Jugendliche werden uns zu diesem Stand gemeldet, aber eine Vermittlung halten wir bisher für schwierig, da sie danach noch umziehen und die Betreuenden wechseln werden. Da sich dieser Zeitraum aber immer weiter verlängert, wäre eine Offenheit Ihrerseits begrüßenswert.
Wenn Sie Fragen haben, Rat oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine gute Lösung für Sie zu finden.
Sie müssen sich nicht alle Informationen selbst zusammensuchen und sich auf sich alleine gestellt fühlen. Vor Ihnen stand vielleicht schon einmal jemand vor einer ähnlichen Herausforderung. Außerdem haben wir viele Materialen und Ratgeber und sind gut in Berlin vernetzt. Also zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Einzelfallberatung anbieten können (keine Asylrechtsberatung, keine Klageverfahren, keine Familiennachzugsverfahren). Wir können an Beratungsstellen verweisen, Tipps und Hinweise geben. Aber für eine fundierte Rechtsberatung muss auch mit dem Mündel gesprochen werden und die Geschichte bekannt sein.
Theoretisch sind Sie nur dem Gericht gegenüber zu Rechenschaft innerhalb Ihrer Vormundschaft verpflichtet, allerdings verstehen wir uns auch nicht als bloßen Vermittlungsverein. Bitte melden Sie sich regelmäßig bei uns oder wundern Sie sich nicht, wenn wir nach einiger Zeit auch mal nachfragen, wie es bei Ihnen in der Vormundschaft läuft. Außerdem behalten wir uns vor, bei den Mündeln nachzufragen, wie es in der Vormundschaft läuft. Es kann auch immer wieder zu unterschiedlichen Anfragen kommen (Interviews, Fotos, Berichte, Evaluationen etc.), die teilweise politische Relevanz haben, daher würden wir uns über Ihre Bereitschaft zur Teilnahme sehr freuen. Uns wäre außerdem wichtig, dass wir im Austausch bleiben und gut zusammenarbeiten.
Wir wünschen uns von Ihnen auch die Teilnahme an unseren Austauschrunden, damit Sie sich untereinander vernetzen und auch peer to peer unterstützen können. Daher ist die Teilnahme an zwei Terminen pro Jahr für Sie verpflichtend (ab 2023).
Sie können auch gerne Geld spenden oder in Ihrem Bekanntenkreis von uns erzählen, vielleicht hat jemand aus Ihrem Bekanntenkreis Interesse.
Wir können auch Hilfe in Form von Öffentlichkeitsarbeit, Flyerverteilung oder anderer Werbekampagnen gebrauchen.
Dafür sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Wir bieten nur Vormundschaften an.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt in Ihrem Bezirk:
Hier finden Sie eine Übersicht
Pflegekinder Berlin bietet einen Infoabend an und hat auf ihrer Homepage viele Informationen.
Weitere Infos auch auf der Seite der SenBJF
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind immer(!) vom Jugendamt in Obhut zu nehmen. Wer umF aufnehmen will, braucht dafür eine Erlaubnis des Jugendamtes! Wer ohne Erlaubnis umF aufnimmt begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 104 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) oder sogar eine Straftat (§ 105 SGB VIII).
Privatpersonen, die Kinder und Jugendliche langfristig aufnehmen, müssen vom Jugendamt im üblichen Verfahren (§44 SGBVIII) überprüft werden. Kommen diese Personen als Pflegefamilie in Frage, müssen sie in der Folge auch Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt erhalten. Eine schnelle Aufnahme von Jugendlichen durch dem Jugendamt unbekannte “Gastfamilien” sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht vor.
Eine Unterbringung direkt und ohne Registrierung darf zum Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht erfolgen.
Alle, auch die mit elterlichen „Vollmachten“ und ähnlichen Dokumenten ausgestatteten alleinreisenden Jugendlichen, müssen dem Jugendamt gemeldet werden, so dass das Kindeswohl überprüft werden kann.
Für Minderjährige aus der Ukraine müssen Ergänzungspflegschaften bestellt werden, unabhängig davon, ob sie alleine oder mit anderen Menschen gemeinsam einreisen. Die Übertragung der elterlichen Sorge ist nur über das Familiengericht möglich. Wenden Sie sich dafür an das für Ihren Bezirk zuständige Familiengericht.
