Informationen zur Anmeldung
Anmeldeverfahren für Ganztagsbetreuungsplätze
Für einen Platz in der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hortplatz) muss ein Bedarfsbescheid (ehemals Hortgutschein) im Jugendamt Ihres Bezirks beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes in der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) nicht möglich. Die Beantragung beim Bezirksamt muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. Dies ist auf Grund der teilweise langen Bearbeitungszeiten der Anträge in den Ämtern notwendig.
Die ergänzende Förderung und Betreuung in den Klassenstufen 1 und 2 ist bereits seit dem 01.08.2019 für Familien in Berlin kostenlos. Ab dem 01.08.2023 ist die ergänzende Förderung und Betreuung nun auch für die Klassenstufe 3 kostenlos.
Ab der 4. Jahrgangsstufe bzw. Mittelstufe muss erneut ein Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt werden. Wünschen Sie zusätzliche Betreuungszeiten im Früh- oder Spätmodul, weil sich Ihre Arbeitszeiten geändert haben, müssen Sie das extra beantragen und den zusätzlichen Bedarf für diese Betreuungszeiten nachweisen.
Wenn Sie einen Bedarfsbescheid vom Bezirksamt erhalten haben müssen Sie mit der Einrichtungsleitung ihrer ergänzenden Förderung und Betreuung einen Betreuungsvertrag schließen. Erst wenn dies erfolgt ist kann ihr Kind die ergänzende Förderung und Betreuung besuchen. Die Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtungsleitungen finden Sie auf den Einrichtungsseiten.
Unter folgendem Link stellen wir Ihnen den Antrag für den Bedarfsbescheid als pdf-Dokument zur Verfügung:
Antrag auf ergänzende Förderung & Betreuuung an der offenen Ganztagsschule
Weitergehende Informationen rund um den Bedarfsbescheid sowie die Kontakte zu den zuständigen Jugendämtern finden Sie unter:
Formulare rund um den Betreuungsvertag
Sobald Ihnen der Bedarfsbescheid zugeschickt wurde, können Sie mit unseren Einrichtungsleitungen einen Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbaren.
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Unterlagen, die auszufüllen sind, um Ihr Kind bei uns in die ergänzende Förderung und Betreuung aufzunehmen.
Sie können sich die Unterlagen gern vorab ausdrucken, müssen sie aber selbstverständlich nicht vollständig ausgefüllt zur Vertragsunterschrift mitbringen.
Unsere Einrichtungsleitungen sind Ihnen beim Ausfüllen gern behilflich und beantworten alle aufkommenden Fragen.