Informationen zur Anmeldung
Anmeldeverfahren für Ganztagsbetreuungsplätze
Für einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt Ihres Bezirks beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.
Ab 1. August 2019 benötigen Sie für Kinder der 1. und 2. Klasse für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Diese Betreuungszeit können Sie ohne Bedarfsprüfung für Ihr Kind in Anspruch nehmen. Für darüber hinaus benötigte Betreuung ist eine Bedarfsprüfung erforderlich.
1. - 4. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schul- und Ferienzeit
5. - 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schulzeit
5. - 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung für die Ferien kann erfolgen, wenn es die Familiensituation erfordert bzw. aus pädagogischen oder sozialen Gründen notwendig ist.
Unter folgendem Link stellen wir Ihnen den Antrag für den Bedarfsbescheid als pdf-Dokument zur Verfügung:
Antrag auf ergänzende Förderung & Betreuuung an der Ganztagsschule
Weitergehende Informationen rund um den Bedarfsbescheid sowie die Kontakte zu den zuständigen Jugendämtern finden Sie unter:
Formulare rund um den Betreuungsvertag
Sobald Ihnen der Bedarfsbescheid zugeschickt wurde, können Sie mit unseren Einrichtungsleitungen einen Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbaren.
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Unterlagen, die auszufüllen sind, um Ihr Kind bei uns in die ergänzende Förderung und Betreuung aufzunehmen.
Sie können sich die Unterlagen gern vorab ausdrucken, müssen sie aber selbstverständlich nicht vollständig ausgefüllt zur Vertragsunterschrift mitbringen.
Unsere Einrichtungsleitungen sind Ihnen beim Ausfüllen gern behilflich und beantworten alle aufkommenden Fragen.