Zur Orientierung für Menschen mit Behinderungen

10.12.2020 / Gewerbe im Kiez

Sanfter Streit um gespaltene Zunge

Aus der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg I. Von Ottmar Fischer
Fotos: Thomas Thieme

Als der Souverän des Himmels noch unter den Menschen nach dem Rechten sah, musste er eines Tages zu seiner Enttäuschung eine schwerwiegende Übertretung seines Gebots gewahren, von einem einzigen Apfelbaum in seinem Garten nicht zu essen. Der durch die listige Schlange vorgetragenen Versuchung vermochte eine gewisse Eva nicht zu widerstehen und verursachte damit die Beendigung der paradiesischen Verhältnisse auf Erden. So steht es jedenfalls in überlieferten Schriften. Als Folge dieser Selbstermächtigung ist die himmlische Souveränität auf die Menschen übergegangen und die Volkssouveränität in Schöneberg auf die BVV. Dort kam es nun erneut zur Entdeckung einer listigen Schlange.

Auf ihre Spur führten vier Offene Briefe einer auf der Roten Insel beheimateten Anwohnerinitiative, die sich an die Bürgermeisterin, den Baustadtrat, die Denkmalschutzbehörde und den Landeskonservator richteten, um Bedenken gegen den Innenausbau des Gasometers auf dem Euref-Campus vorzutragen. Dieses letzte Vorhaben auf dem seit über zehn Jahren erfolgreich und auf Betreiben eines privaten Investors entwickelten Geländes mit inzwischen 3.000 Beschäftigten in 150 Betrieben  und dem zukunftsorientierten Forschungsthema Energiewende wurde offenbar von dem ortsansässigen grünen Milieu als letzte Chance angesehen, noch einmal gegen das von Anfang an bekämpfte Gesamtprojekt vorzugehen. Eigentlich ein Kuriosum, denn es geht dabei ja um ein Thema, für das die Grünen Kernkompetenz beanspruchen. Auf den Weg gebracht wurde es allerdings von der damaligen SPD/CDU-Allianz, und vielleicht liegt das grüne Missfallen ja daran.

Jedenfalls wurde in der November-Sitzung der BVV nun zum Stein des Anstoßes, dass der eine Brief an den Landeskonservator auch von Stadträtin Heiß (Grüne) mitunterzeichnet wurde. Sie vermochte hier offenbar der Verführungskunst der langen Schlange der Mitunterzeichner und Unterstützer aus ihrer wohnräumlichen Nachbarschaft nicht zu widerstehen. Doch steht in dem Schreiben der fatale Satz, dass die Unterzeichner das Vorgehen des Bezirksamts als „erschreckend“ ansehen. Es stellte sich hier also die Frage, ob die Stadträtin einen Beschluss des Bezirksamts, dem sie selbst angehört, in einem außeramtlichen Schreiben an eine Verfahrenspartei „erschreckend“ finden darf. Die CDU ließ sich selbstverständlich eine solche Chance nicht entgehen, und verwandelte den vermeintlich wohlschmeckenden Apfel in einen sauren.

Linke Tasche, rechte Tasche
In ihrer Großen Anfrage mit der Überschrift „Spricht das Bezirksamt beim Ausbau des Gasometers mit gespaltener Zunge?“ wollte sie wissen, ob das Bezirksamt der Intervention der Anwohnerinitiative Erfolgsaussichten einräume, wie es die Unterschrift der Stadträtin in einem gegen den Bezirksamtsbeschluss gerichteten Schreiben bewerte, und ob der ebenfalls den Grünen zugehörige Baustadtrat den Beschluss zum Ausbau des Gasometers weiterhin umzusetzen gedenke. In seiner mit großer Präzision vorgetragenen Antwort benannte Baustadtrat Oltmann drei wesentliche Punkte des Vorhabens:
Im Rahmen einer Änderung des gültigen Bebauungsplans für das gesamte Gelände soll die maximal zulässige Geschossflächenzahl um nahezu ein Viertel gesenkt werden, die Gebäudehöhe im Gasometer soll auf die Höhe des vorletzten Gerüstrings begrenzt werden, und der ursprünglich für eine Entlastungsstraße vorgesehene Teil des Geländes soll aus dem Plan gestrichen werden, wo-durch am Tempelhofer Weg dringend benötigte Erweiterungen der dortigen Schule möglich werden. Womit die Bebauungsgeschichte des Geländes abgeschlossen wäre.

Anschließend ging er auf seinen Umgang mit der Anwohnerinitiative ein. Er habe die Briefe bereits beantwortet und überdies  zwecks Erörterung zu einer Video-Konferenz eingeladen. Und da im Januar das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren beginne, würden alle aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen selbstverständlich in die abschließende Abwägung einfließen, bevor es zu einer Beschlussfassung im Bezirksamt und in der BVV komme. Der Sorge der Initiative um eine mögliche Beeinträchtigung des Industrie-Denkmals Gasometer trat er aber mit dem Hinweis entgegen, dass in Abstimmung mit dem Denkmalschutz und dem Bauherrn vorgesehen sei, für den Innenausbau einen Abstand von einem Meter zum Gerüst zu wahren, sodass „wie bei einem Passpartout“ das Stahlgerüst erkennbar bleiben werde.

Dann aber kam er auf den sauren Apfel der behandelten Anfrage zu sprechen. Er zitierte zunächst eine Stellungnahme der Bürgermeisterin Schöttler (SPD), wonach das Bezirksamts-Kollegium das widersprüchliche Verhalten der Stadträtin als „unglücklich“ ansehe. Und anschließend zitierte er die in Schockstarre zuhörende Stadträtin mit der kunstvollen Aussage, sie werde „die Entwicklung des Standorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unterstützen“. Und gemeint war damit die beschlossene Erneuerung des Zubringers Torgauer Straße mitsamt der Errichtung einer Ampel. So zartfühlend also von Amts wegen eine Verurteilung des infrage stehenden Verhaltens vermieden worden war, so geschickt umkurvte auch die Stadträtin eine gefährliche  Bewertung ihres Verhaltens durch ein Bekenntnis zu jenem Teil der amtlichen Angelegenheit, der in ihre eigene Zuständigkeit fällt.

Auch in der anschließenden Debatte konnte kein befriedigender Nenner gefunden werden, obwohl die beiden Hauptredner der Anklage auf jede Schärfe im Tonfall verzichteten.

Ein diesbezügliches Meisterstück bot für die SPD ihr früherer Fraktionsvorsitzender Jan Rauchfuß, der in geradezu staatstragender Besonnenheit mahnte: „Es muss aber doch die Frage erlaubt sein, warum ein Bezirksamtsmitglied über einen Beschluss des Bezirksamts erschrocken ist.“ Und auch der sonst um keine polemische Spitze verlegene Ralf Olschewski (CDU) gelangte erst nach vielen Bestätigungen des Rechts auf eine private Meinung auch für Amtsträger zu der Aussage, dass dieses Recht da seine Grenze finden müsse, wo zum Handeln gegen den Beschluss des eigenen Kollegiums aufgefordert werde, weswegen er hoffe, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederhole.

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