Zur Orientierung für Menschen mit Behinderungen

02.04.2017 / Orte und Plätze

Die Augen des Dr. Mabuse

Spielen Sie mal auf dem Bahnhof Südkreuz „Hans Guck in die Luft“.
Achtung: Softwaregesteuertes Überwachungselement. Fotos: Hartmut Ulrich

Entdecken Sie die 80 Augen der Videokameras? Zufrieden? Das ist auch gut so, denn es scheint, dass die Videoaufklärung von der Bevölkerung vor allem wegen der Identifizierung von Straftätern nach ihren Straftaten eine hohe Akzeptanz hat. Umstritten ist allerdings, dass sie eine wertvolle Hilfe zur Vermeidung von Straftaten darstellt. Umstritten ist aber auch, ob die allgemeine Ausspähung und ein möglicherweise langes Speichern der Daten (z.B. im POLIKS – System der Polizei) das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Person verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat immerhin 1983 entschieden, dass die „Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.“ (siehe hierzu Grundgesetz Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1).

In London, wo es allgemein  datenschutzrechtlich weniger Bedenken gegen öffentliche und private Videoaufzeichnungen gibt, baut man indessen zahlreiche Anlagen wegen Ineffizienz und auch aus Kostengründen ab. Die aufgelaufenen Datenmengen konnten nur noch mit einem sehr hohen Kosten- und Personalaufwand verwertet werden.

Auf dem Bahnhof Südkreuz hingegen soll nun zusätzlich zu den bestehenden 80 Augen weiter aufgerüstet werden: Bundesinnenministerium, Deutsche Bahn und Bundespolizei wollen ein neues System erproben, und das ist vor allem - na was wohl - intelligent !  Eine neue Kameratechnik soll mit Hilfe einer neuen Softwaresteuerung Gefahrensituationen selbständig erkennen und Alarm schlagen. Läuft jemand allein oder in Gruppen mehrfach die Rolltreppen auf und ab, ändert sich die Struktur einer Wand, bleibt ein Gegenstand längere Zeit stehen, gibt es verdächtige Gesichter – um einige Beispiele aus der Presse zu zitieren – soll ein Alarmton Gefahr signalisieren und entsprechende Sicherungsmaßnahmen auslösen. Und kein Anwesender weiß, warum das geschieht. Datenschützer meldeten inzwischen Zweifel an.  Sind Treppenläufer wirklich potenzielle Taschendiebe, oder suchen sie nur verzweifelt ein WC? Sind auffällige Kleidungsstücke, Gesichter oder Kopfbedeckung typisch für Gefährder? Gilt dies auch für permanente Rotzspucker oder Kaugummientsorger? Wie verhält es sich mit nasepopelnden oder sich in die hinteren Ecken des Bahnhofs verdrückenden Männern? Und überhaupt: Was kann man kontrollieren, wenn plötzlich große Menschmengen aus ankommenden Zügen oder grölende Fußballfreaks auf den Plan treten?  Und welche videografierte Person weiß schon, welche Daten von ihr fixiert wurden.

Noch intelligenter und noch umstrittener ist das ebenfalls geplante, als Berliner Bärchen getarnte  softwaregesteuerte (nach DIN EN 13725 dynamisch genormte) Überwachungsinstrument (siehe Foto), wie aus angeblich gut informierten Kreisen zu hören war. Es soll neben optischen auch verdächtige olfaktorische Daten (z.B. Knoblauch- oder Dönergeruch) vom Rolltreppeneingang aus melden. Vorbild waren angeblich die – inzwischen in Deutschland verbotene - Puppe „Cayla“ des amerikanischen Unternehmens Genesis und die damals von der Staatssicherheit gesammelten Geruchsfragmente von oppositionellen Bürgern in Marmeladengläsern . Fragen über Fragen zur rechtlichen Würdigung und Effizienz dieser besonders intelligenten Überwachungsart stellen sich hier.

Aber zur Beruhigung sei darauf verwiesen, dass die neue Berliner Koalition und der Innensenator zunächst sorgfältig alle Möglichkeiten  und  rechtlichen Grenzen des ASGO (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz)  ausloten wollen. Zudem verweisen sie auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, das im Grundgesetz (siehe oben) sinngemäß formuliert ist, sowie in Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta bereits eindeutig definiert und festgelegt ist. Sie sprechen sich für eine „Verhältnismäßigkeit“ und eine „maßvolle Ausweitung“ der Videoüberwachung mit hinreichender rechtlicher Absicherung aus. Zudem solle der Bahnhof Südkreuz erst einmal nur Pilotprojekt werden. „Wenn der Monat April vorbei ist, werden wir weitersehen“, verlautete es mit moderaten Worten aus dem Abgeordnetenhaus.

Hartmut Ulrich

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